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Der algerische Pastor Youssef Ourahmane wurde am 2. Mai 2024 vom Berufungsgericht in Tizi Ouzou verurteilt, weil er Β«einen nicht genehmigten GottesdienstΒ» in einem Β«nicht fΓΌr diesen Zweck zugelassenen GebΓ€udeΒ» gefeiert hatte. Die Strafe ist hoch: ein Jahr GefΓ€ngnis, sechs Monate auf BewΓ€hrung und eine Geldstrafe von 100'000 algerischen Dinar (ca. 700 CHF).
Youssef Ourahmane, Pastor und VizeprΓ€sident der EPA (Protestantische Kirche Algeriens), wurde zu einer GefΓ€ngnisstrafe verurteilt, weil er im MΓ€rz 2023 eine geistliche Tagung mit einigen christlichen Familien beaufsichtigt hatte. Diese fand in einem Gemeindekomplex statt, in dem sich eine Kapelle befand, die von den BehΓΆrden zwangsweise geschlossen wurde.
Diese Verurteilung bestΓ€tigt die repressive Politik gegenΓΌber christlichen AktivitΓ€ten in diesem nordafrikanischen Land, die sich seit 2019 verschΓ€rft hat und sich in einer Welle von Kirchenschliessungen und GefΓ€ngnisstrafen fΓΌr ihre Leiter konkretisiert hat. Open Doors, eine NGO zur UnterstΓΌtzung verfolgter Christen, stuft Algerien auf Platz 15 des Weltverfolgungsindex ein und bestΓ€tigt damit, wie schwierig es fΓΌr die rund 150'000 dort lebenden Christen ist, ihren Glauben frei ausΓΌben zu kΓΆnnen.
Derzeit sind in Algerien nur noch 4 der 46 Kirchen der Protestantischen Kirche Algeriens (EPA) geΓΆffnet. Vor diesem Hintergrund wird jede Zusammenkunft zum Gottesdienst, jede christliche Versammlung in der NΓ€he einer geschlossenen Kirche verboten. Die Verurteilung im Berufungsverfahren von Pastor Youssef Ourahmane, VizeprΓ€sident der Protestantischen Kirche Algeriens, wegen Handlungen im Zusammenhang mit der ReligionsausΓΌbung in der NΓ€he eines von den BehΓΆrden geschlossenen KirchengebΓ€udes, veranschaulicht deutlich das Klima der Sanktionierung, das ΓΌber dem Land herrscht.
Heute befinden sich die algerischen Christen in einer rechtlichen Unklarheit, die von den BehΓΆrden absichtlich aufrechterhalten wird. Einerseits besagt Artikel 51 der neuen algerischen Verfassung von 2020, dass Β«die Meinungsfreiheit unverletzlich istΒ» und dass Β«die freie AusΓΌbung der Religionen garantiert ist, wenn sie unter Einhaltung des Gesetzes ausgeΓΌbt wirdΒ». Diese Freiheiten gehen jedoch nicht so weit, dass sie die Gewissensfreiheit einschliessen, die bereits 1989 verfassungsrechtlich verankert, 2020 jedoch wieder aufgehoben wurde. Dieser RΓΌckschritt in Sachen Freiheiten untergrΓ€bt das Recht, zu glauben oder nicht zu glauben und fΓΌr Muslime, ihre Religion zu wechseln.
Andererseits erkennt Algerien durch die Verordnung vom 28. Februar 2006 die christliche Religion an, ohne sie jedoch beim Namen zu nennen. Die Verordnung regelt die Ausübung «anderer, nicht muslimischer Gottesdienste» (Artikel 1) und «garantiert die freie Ausübung der Religion» im Rahmen der «âffentlichen Ordnung» und der «guten Sitten», wÀhrend sie gleichzeitig an den Vorrang des Islam als Staatsreligion erinnert (Artikel 2). In Wirklichkeit zielt diese Verordnung vor allem darauf ab, die seit Anfang der 2000er Jahre zunehmenden Konversionen zum Christentum einzuschrÀnken.
Quellen: Figaro Vox, ECJI